Die Kosten einer Therapie mittels Akupunktur können nicht pauschal beziffert werden, sie sind abhängig von Dauer und Umfang der Behandlung, aber beispielsweise auch von der Art der Akupunktur und der Art der Therapie. So liegen die Kosten für eine Akupunkturbehandlung in einer Kurklinik naturgemäß höher als wenn die Akupunktur ambulant am Wohnort durchführt wird. Genauso nachvollziehbar ist, dass die Kosten für die Akupunktur bei einem komplexen Krankheitsbild höher sind als wenn nur ein einziges Symptom behandelt werden muss. Dementsprechend schwierig ist es, einen pauschalen Satz zu nennen, was eine Akupunkturbehandlung kosten darf und was als zu teuer gewertet werden muss. Als Richtwert kann aber eine Auskunft der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur e.V. gelten: Sie geht von Kosten in Höhe von 30 bis 70 Euro pro Sitzung aus. Bei einer durchschnittlichen Behandlungsdauer von 10 Sitzungen können also Kosten bis zu 700 Euro und mehr entstehen.
Diese Kosten werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel anstandslos übernommen, lediglich bei einigen privaten Kassen kann die Gewährung der Leistung an eine Höchstsumme, an einen bestimmten Tarif oder sonstige Absprachen gebunden sein. Diese Einschränkungen sind jedoch stets spätestens bei Vertragsabschluss bekannt. Anders sieht es da schon bei den gesetzlichen Krankenkassen aus: Nach einer langen Textphase einzelner gesetzlicher Krankenkassen steht seit dem 01.01.2007 fest, dass die Kosten für eine Akupunkturbehandlung in lediglich zwei Fällen übernommen werden. Nur im Fall von Gonarthrose und einem chronischen Verschleiß der Lendenwirbelsäule kommen die gesetzlichen Kassen eingeschränkt für die Behandlung auf. Eingeschränkt bedeutet u.a.: Maximal zehn Sitzungen pro Jahr werden bezahlt (in Einzelfällen auch 15), die innerhalb von sechs Wochen durchzuführen sind. Die Behandlung darf mit maximal 12-15 Nadeln nach der TCM in maximal 20 Minuten pro Sitzung erfolgen. Die Behandlung darf nur durch einen von der Ärztekammer anerkannten Akupunkteur durchgeführt werden, der dafür die Praxisgebühr einziehen muss.