Neben dem großen Anteil an akademischen Heilberufen (Ärzte, Therapeuten, etc), die Alternative Heilmethoden zusätzlich zur Schulmedizin anbieten, gibt es eine Reihe weiterer Vertreter der Heilberufe, welche die Naturheilverfahren sowohl allein als auch als Ergänzung für die Behandlung ihrer Patienten nutzen. Aus dem Bereich Medizinalfachberufe setzen unter anderem auch viele Hebammen verschiedene Aspekte der Naturheilverfahren ein.
Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist von der Gesetzgebung generell in ihrer Heilungstätigkeit beschränkt. Die Ausbildung zu diesem Beruf ist nicht festgelegt, lediglich eine entsprechende Prüfung ist zu absolvieren. Die Alternativen Heilmethoden kann er jedoch ohne Einschränkung ausüben, wenn er die entsprechende Ausbildung und die dafür notwendigen Kenntnisse besitzt. Spezialisierte Tätigkeiten im Bereich der Naturheilkunde sind bis heute nur in Teilen als Berufe geschützt. So ist beispielsweise der Physiotherapeut ein anerkannter Ausbildungsberuf, die Bezeichnung Chiropraktiker ist hingegen in Deutschland nicht erlaubt, da es keine entsprechenden Ausbildungsvorgaben gibt. Lediglich der Hinweis "Chiropraktik" bei einem Heilpraktiker ist als Therapieangabe erlaubt, Ärzte mit dieser Zusatzausbildung nennen sich hingegen "Chirotherapeuten".