Die Mehrzahl der ökologisch anbauenden Betriebe ist in sogenannten Anbauverbänden organisiert. Zu den Anbauverbänden zählen Bioland, demeter, Biopark, Naturland, Ecoland, Gäa und Biokreis. Alle Verbände sind den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung verpflichtet. Die Erfüllung dieser Kriterien stellt quasi die Basis für die jeweilige Zertifizierung dar, denn die verbandsinternen Bestimmungen reichen noch ein ganzes Stück über diese hinaus. Welche Richtlinien die Hersteller von Bio-Lebensmitteln erfüllen müssen, um Mitglied in dem jeweiligen Verband zu werden, ist dabei unterschiedlich.
Ein Beispiel für die umfassenderen Bestimmungen ist darin zu finden, dass viele Verbände verlangen, dass die zertifizierten Betriebe komplett auf den ökologischen Anbau umgestellt sein müssen. Dieses ist mehr als die EU-Öko-Verordnung verlangt. Nach ihren Richtlinien können auch Produkte als Bio-Lebensmittel gesiegelt werden, die von Höfen stammen, die sowohl einen Anteil ökologischen Anbau betreiben als auch einen Anteil konventioneller Landwirtschaft. Selbstverständlich werden dann aber nur die Lebensmittel als Bio-Lebensmittel deklariert, die aus dem ökologischen Anbau stammen.