Im Bio-Bereich herrscht eine enorme Vielfalt an unterschiedlichen Siegeln, sodass der Verbraucher schnell den Überblick verlieren kann. Das sechseckige grüne Bio-Siegel der EU ist den meisten Verbrauchern allerdings bekannt. Es garantiert, dass die damit ausgezeichneten Produkte der EG-Öko-Verordnung entsprechen. Erst wenn die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sind, dürfen Lebensmittel den Hinweis "Bio" oder "Öko" tragen.
Darüber hinaus gibt es Siegel, die das Siegel der EU durch eine Herkunftsbestimmung erweitern, um eine regionale Vermarktung zu fördern. Diese regionalen Siegel werden zumeist von einzelnen Bundesländern - so zum Beispiel von Hessen - geführt. Produkte, die solche Siegel tragen, müssen ebenfalls die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Darüber hinaus müssen verschiedene Kriterien der Regionalität und unter Umständen - so wie bei dem Siegel des Bundeslandes Baden-Württemberg - auch zusätzliche Bio-Kriterien eingehalten werden. Im Falle des Siegels von Baden-Württemberg ist ein solches Kriterium zum Beispiel, dass nur Produkte ausgezeichnet werden, die aus Voll-Öko-Betrieben stammen, d.h. von landwirtschaftlichen Betrieben, die nicht zusätzlich auch ein konventionelles Segment führen.