Damit der Verbraucher sicher sein kann, dass er das erhält, was er haben möchte, werden Bio-Lebensmittel mit Kenzeichnungen versehen, die garantieren, dass unterschiedliche Auflagen beim Anbau und bei der Verarbeitung der jeweiligen Produkte berücksichtigt wurden. Die Auflagen entsprechen dabei immer den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung, gehen in einigen Fällen allerdings auch noch über diese hinaus, was eine noch höhere Qualität der Bio-Lebensmittel zur Folge hat. Die Kennzeichnung der Produkte erfolgt dabei durch das Aufdrucken von Siegeln. Von der Grundidee her gut kommt es allerdings bei der Verwendung unterschiedlicher Siegel schnell dazu, dass der Verbraucher den Überblick verliert. Aus diesem Grunde haben wir in den untergeordneten Menüpunkten, den Versuch unternommen, mehr Licht in das Dunkel zu bringen.
Da kein Siegel einen Nutzen hat, wenn die Erfüllung der Kriterien, welche dabei garantiert werden sollen, nicht überwacht wird, sieht die EG-Öko-Verordnung Kontrollen vor Ort in den landwirtschaftlichen Betrieben, den Verarbeitungsbetrieben und bei den Händlern vor. Der Aufwand der hierbei nicht nur von den Kontrolleuren, sondern auch von den Biobauern zum Beispiel hinsichtlich erforderlicher Dokumentationen angestellt werden muss, ist um einiges höher als bei konventionell arbeitenden landwirtschaftlichen Betrieben. Der Aufwand muss allerdings betrieben werden, da ohne ihn kein ausreichender Schutz der Verbraucher gewährleistet werden kann.