Rechtlicher Rahmen (in Deutschland)
Heiraten ist nicht nur ein romantisches Ereignis, sondern auch ein rechtlicher Akt. Die Ehe wird dabei als ein schützenswertes Gut verstanden, da sie nach klassischem Verständnis die Basis der Familie ist, welche in ihrer Gesamtheit wiederum die Gesellschaft bilden.
Rechtliche Regelungen zur Begründung und zur Beendigung einer Ehe finden sich dabei im Eherecht, welches im BGB festgeschrieben ist. Ehen sind laut Gesetz nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich, zudem bestehen neben einem Inzestverbot auch das Monogamieprinzip und der Grundsatz der lebenslangen Ehe.
Wer eine Ehe eingehen möchte, muss zudem die Kriterien der Ehemündigkeit und der Ehefähigkeit erfüllen. Die Ehemündigkeit wird dabei mit dem Erreichen des 18. Geburtstages erreicht. Früher war dieses erst mit 21 Jahren der Fall. Will heutzutage ein/e Jugendliche(r) vor seinem 18. Geburtstag heiraten, benötigt er bzw. sie hierfür eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - jünger als 16 Jahre darf er/sie allerdings auf keinen Fall sein. Was man genauer unter dem zusätzlichen Kriterium der Ehefähigkeit versteht, können sie dem Menüpunkt entnehmen, der eigens für diesen Aspekt eingerichtet wurde. Zudem können sie im Folgenden auch Informationen zur sogenannten "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" sowie zum Ehevertrag finden.
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