Die standesamtliche Trauung ist der offizielle Teil der Eheschließung, was allerdings nicht gleichzusetzen wäre mit unromantisch. Sie ist zwar Pflicht und dient dazu, die Rechtsgültigkeit der Eheschließung zu bestätigen und ist dabei natürlich auch mit Bürokratie verbunden. So müssen dem Standesamt zum Beispiel verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, beispielsweise der Personalausweis, die Geburtsurkunde, eine Abschrift des Familienbuchs, ein Nachweis der Ledigkeit und eine Meldebestätigung. Dennoch werden standesamtliche Trauungen von den Beamten immer auch auf Wunsch in einem feierlichen und romantischen Rahmen vollzogen. Die übrige Rahmengestaltung bleibt dabei dem Ehepaar und den Freunden und Verwandten desselben vorbehalten. Üblich ist es zum Beispiel, den Platz vor dem Standesamt zu schmücken und einen Sektempfang zu veranstalten.
Trauzeugen sind zwar für eine standesamtliche Eheschließung bereits seit 1998 nicht mehr zwingend erforderlich, können aber auf Wunsch des Paares benannt werden und innerhalb der Zeremonie die Schließung der Ehe durch die Leistung von Unterschriften bezeugen.