Wein-Qualität

Die Qualität eines Weines hängt von vielen Faktoren ab. Farbe, Geruch, Geschmack und Mostgewicht sind in Deutschland die entscheidenden Merkmale, die einen Wein klassifizieren. Aber auch weitere Kriterien wie beispielsweise die Lage und Bodenbeschaffenheit des Herkunftsgebietes sowie der Jahrgang spielen eine Rolle. In Deutschland werden vier Qualitätsstufen unterschieden, die verschiedene Anforderungen an den Wein stellen.

Wein-Qualität

Der Tafelwein stellt die niedrigste Qualitätsstufe dar und damit die geringsten Anforderungen. Er muss mindestens 8,5 Vol. % besitzen und ausschließlich von zugelassenen Rebsorten stammen. Allerdings darf er keine Lage- oder Anbaugebietsbezeichnung tragen. Qualitativ sind Tafelweine in der Regel sehr einfach gehalten, es gibt jedoch auch sehr hochwertige Tafelweine. Diese stammen meist von Winzern, die keinen Wert auf die Qualitätsweinprüfung legen, die mit sehr hohem Aufwand verbunden ist, und ihren Wein deshalb bewusst unterklassifizieren, um diese zu umgehen. Zu den deutschen Tafelweingebieten gehören Albrechtsburg, Bayern, Necker, Oberrhein, Rhein-Mosel und Stargarder Land.

Eine Qualitätsstufe über dem Tafelwein liegt der Landwein. Hierbei handelt es sich um einen trockenen oder halbtrockenen Wein aus einer bestimmten Region, der einen mindestens 0,5 Vol. % höheren Alkoholgehalt hat als ein Tafelwein. Im Gegensatz zu anderen Ländern darf der Landwein in Deutschland vor der Gärung mit Zucker angereichert werden. Zu den 19 in Deutschland zugelassenen Landweingebieten zählen unter anderem das Ahrtal, die Mosel, die Saar, die Pfalz, der Rheingau und Sachsen.

Der Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) stellt die dritte Qualitätsstufe in Deutschland dar. Dieser Wein muss bestimmten Anforderungen und Merkmalen entsprechen, um die Bezeichnung tragen zu dürfen. Die zur Wein-Herstellung verwendeten Trauben müssen aus einem einzigen der 13 zugelassenen Anbaugebiete, wie z.B. Baden, Franken, Mosel-Saar-Ruwer, Nahe, Pfalz, Rheinhessen stammen und auf dem Etikett eine amtliche Prüfnummer tragen.

Die höchste Qualitätsstufe für Wein in Deutschland ist der Qualitätswein mit Prädikat. Im Gegensatz zu allen anderen Stufen darf hier kein Zusatz von Zucker vorgenommen werden und es ist nur die Verwendung einer einzigen Rebsorte erlaubt. Ein Verschnitt von mehreren Qualitätsweinen mit Prädikat führt automatisch zur Rückstufung zum Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete. Die Prädikate selbst sind von dem Mindest-Mostgewicht abhängig, das der Wein besitzen muss. Kabinettweine haben mindestens ein Mostgewicht von 73° Öchsle, die Spätlese mindestens 85° Öchsle. Für eine Spätlese dürfen die vollreifen Trauben erst nach einem festgesetzten Termin geerntet werden. Ausgesuchte vollreife oder schon edelfaule Trauben können zu einer Auslese verarbeitet werden, die im Laufe der Lagerung an Geschmack und Reife gewinnen und mit mindestens 95° Öchsle zu den Spitzenweinen gehören. Für die Beerenauslese sind nur überreife und edelfaule Trauben zugelassen, deren Mostgewicht bei mindestens 125° Öchsle liegt. Die Trockenbeerenauslese lässt die Trauben noch weiter reifen, bis sie einschrumpfen. Sie müssen von Hand gelesen werden und ein Mindest-Mostgewicht von 150° Öchsle erbringen. Die Mindestmengen der Mostgewichte liegen im Anbaugebiet Baden höher als im restlichen Deutschland.

Für die vier in Deutschland verwendeten Qualitätsstufen gibt es sowohl in Frankreich, Italien Portugal und Spanien äquivalente Bezeichnungen, die im Wesentlichen den deutschen ähneln.


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