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Besondere Wein-Arten (Schaumweine, Südweine..)

Neben den klassischen Rot-, Rosé- und Weißweinen haben sich in unserem Alltag weitere Weinarten fest etabliert. Hierzu zählen Schaumweine wie Sekt oder Champagner, verstärkte Weine wie Sherry oder Portwein und nicht ausgegorene Weine wie Federweißer.

Weinarten
Weinarten @iStockphoto/Tom Schmucker

Als Schaumweine werden Weine bezeichnet, die einen Mindestalkoholgehalt von 9 Vol. % und einen Kohlensäure-Überdruck von 3 bar oder mehr besitzen. Neben der Angabe des Herkunftslandes auf dem Etikett ist ein maximal erlaubter Schwefeldioxidgehalt von 235mg/l die weitere Voraussetzung für die Benennung eines Weines als Schaumwein. Schaumweine gelten als besonders edle Getränke, der französische Champagner als König unter ihnen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde der Begriff Champagner für alle Arten von Schaumweinen verwendet, diese Bezeichnung ist mittlerweile jedoch nur noch den aus der Champagne stammenden Schaumweinen vorbehalten.

Schaumweine aus anderen europäischen Ländern tragen verschiedene Namen. So kennt man sie in Deutschland als Sekt, italienische Schaumweine heißen Prosecco oder Asti, in Spanien bestellt man einen Cava und in der Ukraine ist der Krimsekt der Schaumwein der Wahl. In Deutschland gibt es vorgeschriebene Bezeichnungen, welche die von der Süße abhängigen verschiedenen Geschmacksrichtungen, charakterisieren. Typische Beispiele hierfür sind mild, trocken und herb.



Alle Schaumweine zeichnen sich außerdem durch bestimmte Charakteristika in der verwendeten Rebsorte oder der Herstellung aus. Prinzipiell werden drei Herstellungsverfahren unterschieden. Die sogenannte traditionelle Methode bezeichnet die klassische Flaschengärung, bei der die zweite Gärung vollständig in der Flasche vollzogen wird. Um die hierbei notwendige zeitaufwändige Abrüttelung der entstandenen Hefe zu vereinfachen, wurde das Transversierfahren eingeführt. Hierbei wird die Hefe in großen Tanks abfiltriert. Die chemische Zusetzung von Kohlendioxid bei dem Imprägnierverfahren muss als Herstellungsverfahren auf der Flasche gekennzeichnet sein. Die Europäische Union hat verschiedene Vorschriften erstellt, die sich nicht nur auf die Herstellung von Sekt und anderen Schaumweinen beziehen, sondern auch die Abfüllung und Beschriftung sowie die Verschlussart genau regeln.

Verstärkte Weine tragen ihren Namen aufgrund des Zusatzes von Destillaten nach der normalen Gärung, die einen erhöhten Alkoholgehalt von 17 Vol. % oder mehr zur Folge haben. Dieser Zusatz verhindert eine weitere Gärung, der Restzucker bleibt im Most erhalten und sorgt so für einen Zuckergehalt von 10-20% im Wein, weshalb sie auch Süßweine oder Südweine genannt werden. Dieses Verfahren wird als Aufspriten oder Aufspritung bezeichnet und ist in Deutschland verboten. Vor allem in südeuropäischen Ländern werden mit Hilfe der Aufspritung berühmte verstärkte Weine wie der spanische Sherry, der portugiesische Portwein und Madeira oder der italienische Marsala erzeugt.

Bekanntester Vertreter der nicht ausgegorenen Weinen ist der Federweißer. Er kann prinzipiell aus allen weißen Rebsorten hergestellt werden und ist eigentlich ein Zwischenstadium in der Herstellung des Weines. In der Regel wird aus hochwertigen Trauben mit dem Potential für einen Qualitätswein kein Federweißer erzeugt. Der sich noch im Gärungsprozess befindliche Wein kann nur kurzzeitig und aufrecht gelagert werden, lange Transportwege und Lagerungszeiten sind nicht möglich. Daher ist Federweißer ausschließlich in der Zeit der Weinlese von Anfang September bis Ende Oktober erhältlich und wird besonders zu herbstlichem, deftigem Essen gereicht. Als klassisch gilt die Kombination Federweißer zu Zwiebelkuchen.



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